WIE OFT KOMME ICH ZU IHNEN?

Sie haben Anspruch auf Hausbesuche durch eine Hebamme, egal ob Sie mehrere Tage nach der Geburt in der Klinik verbringen, das Krankenhaus wenige Stunden nach der Entbindung verlassen oder zu Hause Ihr Kind bekommen.

Von der Krankenkasse werden Besuche bis 12 Wochen nach der Geburt übernommen. Darüber hinaus haben Sie für die Dauer der Stillzeit die Möglichkeit, bei Stillschwierigkeiten oder Fragen zum Abstillen sich beraten zu lassen.

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