Schwangeren-Vorsorge
Sie haben Anspruch auf Hebammenhilfe

Die Betreuung der regelrechten Schwangerschaft, der Geburt und des Wochenbettes gehört zum Aufgabenbereich einer Hebamme. Sie berät, begleitet und hilft bei Schwangerschaft, Geburt, Wochenbett und Säuglingspflege. Diese Hilfe kann von jeder Schwangeren oder entbundenen Frau in Anspruch genommen werden.
Ich berate Sie persönlich und individuell am Telefon, bei einem Hausbesuch oder im Gemeinschaftskrankenhaus Herdecke zu jedem Zeitpunkt der Schwangerschaft und im Wochenbett.
Schwangerenvorsorge
Die Vorsorge dient der Kontrolle des Gesundheitszustandes von Mutter und Kind und dem rechtzeitigen Erkennen von Risiken.
Folgende Untersuchungen können von der Hebamme durchgeführt werden:
- Erfragen der körperlichen Befindlichkeit, der Anamnese (Krankengeschichte)
- allgemeine körperliche Untersuchung
- gynäkologische Untersuchung
- Schwangerschaftstest und Festlegung des voraussichtlichen Entbindungstermins
- Bestimmung der Blutgruppe und andere vorgeschriebene Blutuntersuchungen
- Bestimmung des Körpergewichtes
- Blutdruckmessung
- Urinuntersuchung
- Feststellung der Gebärmuttergröße
- Feststellung der Lage des Kindes
- Abhören der kindlichen Herztöne, evtl. CTG-Kontrolle
Neben der körperlichen Untersuchung ist im Rahmen der ganzheitlichen Begleitung Raum für Beratung und Betreuung der schwangeren Frau
Häufigkeit
VORSORGEUNTERSUCHUNGEN
Bei einer normal verlaufenden Schwangerschaft finden die Vorsorgeuntersuchungen in folgendem Zeitrahmen statt:
- Bis zur 32. Schwangerschaftswoche alle 4 Wochen
- von der 33. Schwangerschaftswoche bis zum Entbindungstermin alle 2 Wochen
- nach dem Entbindungstermin alle 2 Tage
Die Vorsorgeuntersuchungen können bei der Hebamme oder im Wechsel mit Frauenarzt/ärztin stattfinden, die schwangere Frau kann sich selbst entscheiden.
Anstehende Ultraschalluntersuchungen werden vom Frauenarzt/ärztin durchgeführt.
Bei auftretenden Schwangerschaftskomplikationen wird die Hebamme an den Frauenarzt/ärztin oder die Klinik überweisen.
Bei Schwangerschaftsbeschwerden und für Beratung wenden Sie sich bitte direkt an mich.
Kosten
Die Kosten für die gesetzlich garantierten Leistungen werden von den Krankenkassen und Sozialämtern übernommen.
Darüber hinaus werden individuelle Leistungen z.B. Kurse für Schwangerenschwimmen, Säuglingspflege, usw. angeboten und müssen privat bezahlt werden.
Ob die Partnergebühren im Rahmen der Geburtsvorbereitungskurse übernommen werden ist abhängig von der Krankenkasse.